Kein Eislaufen in Naturschutzgebieten

Kein Eislaufen in Naturschutzgebieten

Zum ersten Mal seit Jahren ist im Kreis Wesel für längere Zeit ein „richtiger“ Winter eingekehrt. Viele stehende Gewässer sind zugefroren und scheinen zum winterlichen Eisvergnügen einzuladen. Dieses ist jedoch mit tödlichen Gefahren verbunden, und zu Recht wird nun allerorten behördlicherseits davor gewarnt die Eisflächen zu betreten.

In diesem Zusammenhang weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zusätzlich darauf hin, dass es in den Naturschutzgebieten bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, die Eisflächen zu betreten bzw. die Wege, z. B. zwecks Eislaufens, zu verlassen. Das in den Landschaftsplänen festgesetzte Eislaufverbot soll Störungen insbesondere unserer Vogelwelt verhindern und die Ruhigstellung wichtiger Rückzugsräume wie Schilfflächen, Hochstaudenfluren und wassernaher Gehölzbestände gewährleisten.

„Die Wintermonate dienen der Vorbereitung der kommenden Brutsaison. Bei manchen Vogelarten hat bereits die störungssensible Balz- und Paarungszeit begonnen“, erläutert Biologe Bernd Finke, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. „Nur wenn Störungen schon jetzt ausbleiben, werden die Vögel im kommenden Frühling tatsächlich auch an ihren traditionellen oder neu ausgewählten Standorten brüten.“

Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher darum, die Eisflächen in Naturschutz-gebieten nicht zu betreten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einer Bußgeldfestsetzung einhergehen. Fragen zum Eislaufverbot und zu den Bestimmungen der Landschaftspläne allgemein beantwortet die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Wesel, Tel. 0281/207-0.