Heilpraktikertätigkeit von der Kreisverwaltung Wesel untersagt
Der im Kreis Wesel ansässige Heilpraktiker, gegen den die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt, erhielt jetzt eine Untersagung seiner Tätigkeit als Heilpraktiker im Kreisgebiet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Kreis Wesel dazu angewiesen.
Der Kreis Wesel war zuvor auf Grundlage von mehrfachen gesundheitstechnischen und juristischen Überprüfungen zu der Einschätzung gekommen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich keine rechtliche Handhabe für eine Untersagung besteht.
Die Bezirksregierung betrachtet eine Untersagungsverfügung im Kreisgebiet Wesel gegen den Heilpraktiker in der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter nun als „ermessensgerecht“. Sie ist der Auffassung, dass trotz des Ergebnisses der durchgeführten Überprüfungen Tatsachen vorliegen, „die ein Eingreifen erforderlich machen“. Die Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf an den Kreis Wesel, die Tätigkeit zu untersagen, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der allgemeinen Heilkundeerlaubnis des Mannes. Die Stadt Krefeld als zuständige Genehmigungsbehörde für eine generelle Heilpraktikererlaubnis hat ihm diese Erlaubnis bisher nicht entzogen.
Die unterschiedlichen Einschätzungen ergeben sich durch eine nicht eindeutige Gesetzeslage – das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939. Landrat Dr. Ansgar Müller sieht den Bund in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. Er plädiert für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen, um einheitliche Mindeststandards für eine Heilpraktikertätigkeit zu gewährleisten und so Rechtssicherheit zu schaffen.