Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinde Sonsbeck und des Kreises Wesel: Biber-Monitoring in Sonsbeck wird fortgesetzt

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hat das Biber-Monitoring an der Sonsbecker Ley Anfang des Jahres 2025 ausgeweitet. Im Rahmen eines kürzlichen Treffens zwischen dem Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth, der Gemeinde Sonsbeck, der Biologischen Station Kreis Wesel und Krefeld, der Landwirtschaftskammer NRW sowie der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde des Kreises Wesel wurden die bisherigen Ergebnisse besprochen.


Die bisherigen Erkenntnisse überraschen: Auf den über 1.000 Aufnahmen der installierten Wildkamera konnte bislang weder ein Biber noch erneute Bautätigkeit am ehemaligen Biberdamm dokumentiert werden. „Fraßspuren im weiteren Umfeld des Dammes deuten je-doch eindeutig auf die Anwesenheit von Bibern hin. Über die Größe der Population liegen uns derzeit aber noch keine gesicherten Erkenntnisse vor“, erklärt Mareike van Hemert, Koordinatorin für Artenschutz beim Kreis Wesel.


Auch die Gemeinde Sonsbeck bleibt aufmerksam: „Anwohner meldeten uns kürzlich angenagte Bäume, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellten. Wir mussten diese Bäume fällen, um mögliche Schäden zu verhindern.“ Bei dieser Aktion wurde zudem ein Bau entdeckt, der einer Biberburg ähnelt.


„Unser Ziel ist es nun, diesen Bau genauer zu untersuchen, um wertvolle Informationen über die aktuelle Situation zu gewinnen“, erklärt Klaus Horstmann, Leiter des Fachdienstes Naturschutz beim Kreis Wesel. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um eine Biberburg handelt, wäre dies ein Hinweis darauf, dass der Biber sich an den niedrigen Wasserstand der Ley angepasst hat und nun ohne Staudamm eine Burg errichtet hat. „Das würde die Situation vor Ort zumindest vorläufig entspannen“, so Horstmann weiter.


Jedoch bleibt dies keine dauerhafte Lösung des Konflikts. „Auch wenn der Biber momentan keinen Damm errichtet und die landwirtschaftlichen Flächen derzeit trocken sind, müssen wir für den Fall eines erneuten Dammbaues vorbereitet sein, um schnell und rechtssicher handeln zu können“, betont Bürgermeisterin Nadine Bogedain. Sie fügt hinzu: „Wir sollten aus der Vergangenheit lernen. Ein dauerhaftes Abtragen des Dammes über einen langen Zeitraum ist weder wirtschaftlich noch erscheint es mir hinsichtlich des Tierschutzes zielfüh-rend. Der Bauhof der Gemeinde Sonsbeck hat in der Vergangenheit Amtshilfe geleistet und unter anderem das Gehölz beseitigt. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Anfeindungen gegenüber meinen Mitarbeitenden. Daher möchte ich darauf hinweisen, dass die Bauhofsmitarbeiter allein auf Weisung gehandelt haben. Bei Fragen zum Vorgehen bitte ich die Bürgerinnen und Bürger sich direkt an mein Büro zu wenden.“  Die Untere Naturschutzbehörde stimmt dem zu und wird im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorgaben außerhalb der Fortpflanzungszeit des Bibers entsprechende Maßnahmen ermöglichen.


Alle Beteiligten sind sich einig, dass das Monitoring fortgeführt und in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig Gehölzschnitt im Gewässerbereich gefunden wird. Dieser behindert die Arbeiten des Wasser- und Bodenverbands und bietet dem Biber keinen Nutzen. Die Gemeinde Sonsbeck und der Kreis Wesel appellieren daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, ihren Gehölzschnitt sowie andere Gartenabfälle ordnungsgemäß über die öffentlichen Annahmestellen zu entsorgen.

Kontakt

Fachstelle Kreiskommunikation
Pressestelle, Social Media
Telefonnummer 0281 207-4142
E-Mail E-Mail senden