Fehlbuchungen in Jobcentern – Kreis Wesel prüft finanzielle Auswirkungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kommunen sind Träger der Jobcenter und arbeiten seit Jahren Hand in Hand.
Bei der Nutzung eines IT-Verfahrens (A2LL) der Bundesagentur kam es in den Jahren 2005 bis 2015 zu Fehlbuchungen zu Lasten der kommunalen Träger. Dieses Problem trat bundesweit auf. Im März 2016 erreichte den Kreis Wesel eine erste Information hierüber über den Landkreistag NRW. Er informierte über erste Prüfergebnisse des Kreises Mettmann, der bei einer stichprobenhaften Prüfung der Umbuchungen auch Schäden durch fehlerhafte Anwendung von Umgehungslösungen (Fehlbuchungen) festgestellt hatte.
Nachdem die Kreisverwaltung Wesel und das JobCenter Kreis Wesel auf diesem Wege von den möglichen Fehlbuchungen erfuhren, wurde umgehend die hauseigene Rechnungsprüfung eingeschaltet. Die Rechnungsprüfer des Kreises Wesel ermittelten daraufhin verschiedene Fallkonstellationen, bei denen das IT-Verfahren zwar die Gesamthöhe von Ansprüchen und Forderungen zutreffend ausweist, die Aufteilung der finanziellen Belastungen daraus auf die beiden Träger aber zu Unrecht zugunsten der BA ausfällt.
Ein Prüfteam aus Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und des Jobcenters hat daraufhin im Zeitraum von Mitte September bis Ende Dezember 2016 entsprechende Buchungen (rd. 8.400 Datensätze) aus dem Jahr 2012 untersucht. Dabei wurde ein finanzieller Schaden für den Kreis Wesel in Höhe von rund 930.000 € ermittelt. Dieser Betrag wurde dem Kreis mittlerweile durch die Bundesagentur erstattet. Der hierzu verfasste Prüfbericht wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Rechnungsprüfungsausschusses in der vergangenen Woche vorgelegt.
Die Aufarbeitung von Fehlbuchungen aus den Jahren 2013 bis Mitte 2015 ist im Gange und soll bis Mitte 2017 abgeschlossen sein. Auch für diesen Zeitraum werden Rückerstattungen für den Kreis Wesel erwartet. Der Kreis Wesel beabsichtigt außerdem, die bestehenden Weisungen für die Fallbearbeitung im Jobcenter sowie das Fachaufsichtskonzept insbesondere zur haushaltsrechtlichen Umsetzung zu überarbeiten.
Mögliche Ansprüche des Kreises aus den Jahren 2005 bis 2011 sind nach derzeitigem Erkenntnisstand verjährt. Da bereits die Stadt Bremen erfolglos gegen die Verjährung vorgegangen ist, sieht der Kreis Wesel hier keine Möglichkeit der Erstattung aus den Jahren vor 2012. Den Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind durch die Fehlbuchungen keine Nachteile entstanden. Alle Leistungen wurden vollständig und korrekt überwiesen.
Hintergrund:
Für die 2005 neu eingeführte Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII), bei der Arbeitslosenhilfe und Leistungen der Sozialhilfe zusammen geführt wurden, wurde das neu entwickelte Fachprogramm A2LL bundesweit verpflichtend eingeführt. Da das SGBII ständigen Neuerungen und Änderungen unterworfen war, konnten nicht alle notwendigen Umprogrammierungen zeitnah am System durchgeführt werden. Um die Leistungsbezüge trotzdem zeitnah abrechnen zu können, wurden von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Jobcentern zeitweise bis zu 130 Umgehungslösungen genutzt. Aufgrund des Programmaufbaus waren die Finanzströme im Hintergrund (welche Leistungen zahlt die Bundesagentur, welche der kommunale Träger) durch die Sachbearbeiter/innen nicht erkennbar. Daher wurde im Bereich der zahlreichen Umgehungslösungen über Jahre zum Teil der falsche Träger belastet. Und das sowohl zu Lasten der Bundesagentur, als auch zu Lasten der kommunalen Träger.
Bereits zuvor (August 2015) war ein anderes Problem durch den Landkreis Göppingen bekannt geworden. Dort waren bei Prüfungen zahlreicher Leistungsfälle einzelne Konstellationen identifiziert worden, bei denen zwischen den beiden Kostenträgern Bund und kommunalem Träger Umbuchungen erfolgen, die zu Lasten der kommunalen Träger gehen. Die fehlerhaften Umbuchungen werden aktuell gemeinsam vom Fachdienst „Allgemeine Sozialangelegenheiten“ und der Rechnungsprüfung des Kreises Wesel aufgearbeitet, Ergebnisse stehen noch nicht fest.