Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Darauf weist Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister hin.

Wahlberechtigt ist, wer

  • mindestens 16 Jahre alt und deutsche/r Staatsbürger/in ist
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, oder 
  • in einem Staat außerhalb der Europäischen Union lebende/r Deutsche/r ist, die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt und nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Darüber hinaus kann sich für im Nicht-EU-Ausland lebende Deutsche die Wahlberechtigung daraus ergeben, dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Deutsche mit einem Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates.

Weiterhin können alle in Deutschland ansässigen Unionsbürger/innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten) ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.

Jede/r wahlberechtigte Unionsbürger/in kann das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitz-Mitgliedstaat oder im Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich wegen Wahlfälschung strafbar.

Unionsbürger/innen, die an der Wahl der 96 Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.

Für Unionsbürger/innen, die bereits bei den Europawahlen 1999, 2004, 2009, 2014 oder 2019 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2024 von Amts wegen.

Alle anderen Unionsbürger/innen, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen wollen, müssen bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürger/innen, die in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen, oder die einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis gestellt haben.

Die erforderlichen Antragsformulare können beim Kreis Wesel und den kreisangehörigen Gemeinden angefordert werden. Sie stehen auch in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin im Bereich „Informationen für Wählende“ unter www.bundeswahlleiterin.de zur Verfügung. Dort sind auch nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis verfügbar.

Unionsbürger/innen, welche die Kandidatinnen und Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, können sich an die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer wenden, die weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte erteilen.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die zukünftig 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Bürgerinnen und Bürger der insgesamt 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Das Parlament spielt eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Auswirkung auf den Lebensalltag haben, beispielsweise in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherrechte, Gleichberechtigung, Verkehr sowie Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kapital, Waren und Dienstleistungen. Ebenso ist das Parlament gemeinsam mit dem Rat für den Jahreshaushalt der Europäischen Union zuständig.

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