Emotionale Diskussion im Kreisausschuss

Eine emotionale Debatte, bei der es darum ging, in welcher Form das Kommunale Integrationszentrum (KI) fortgeführt werden soll, fand nun im Kreisausschuss statt.

Laut neuer Förderrichtlinie kann beim Land NRW eine unbefristete Förderung mit der Möglichkeit der Finanzierung einer Personalaufstockung von bisher 3,5 auf 6,5 Stellen beantragt werden. Nach Auskunft des Landes haben 51 der 53 Städte und Kreise in NRW bereits entsprechende Anträge gestellt.

Die Kooperation aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP/VWG hatte den Antrag gestellt, das Kommunale Integrationszentrum befristet bis Ende 2018 fortzuführen, jedoch nur mit dem Bestandspersonal von 3,5 Stellen mit entsprechender Landesförderung. Der Förderantrag hierzu soll seitens der Verwaltung gestellt werden. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Stellungnahme bezüglich des Kommunalen Integrationszentrums der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuholen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und Landrat angenommen.

Gerd Drüten (SPD): „Integration ist eine Daueraufgabe und wir sind elementar als Gesellschaft darauf angewiesen, dass das gelingt. Wir müssen Mittel dafür aufbringen, dass Migranten eine anständige Chance erhalten und möglichst früh dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

Frank Berger (CDU): „Integration ist wichtig, aber die gab es auch schon, bevor wir das KI ins Leben gerufen haben. Integration findet überall statt. Wir möchten die kreisangehörigen Kommunen befragen, die konkret die Integrationsarbeit leisten.“

Die Bezuschussung des Landes zu den Kommunalen Integrationszentren ist in einer Richtlinie geregelt. Der Kreistag hatte am 17.10.2013 beschlossen, ein Kommunales Integrationszentrum im Kreis Wesel einzurichten und zunächst bis Ende 2017 zu betreiben.

Das Kommunale Integrationszentrum verfolgt im Wesentlichen vier Handlungsfelder: Integration als Querschnittssaufgabe (z.B. Integration und Sport, interkulturelle Seniorenarbeit), Frühkindliche Bildung und Elementarbereich, Interkulturelle Schulentwicklung und Übergang Schule – Beruf.