Die Kampagne „Abstand halten!“ geht in eine neue Runde
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche, die jedes Jahr vom 16. bis zum 22. September stattfindet, startet wieder die kreisweite Aktion „Abstand halten!“. Nach § 5 StVO ist beim Überholen innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 Metern zu Radfahrenden einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig. Im gesamten Kreisgebiet weisen eindeutige Banner und Plakate erneut auf diese Abstandsregelung hin. Bereits zu Beginn des Stadtradelns im Mai dieses Jahres wurden Autofahrende auf die Thematik hingewiesen.
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