Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe beschließt Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
In der Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe am Donnerstag, 13. März 2025, haben die Ausschussmitglieder einstimmig für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung gestimmt.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für die Altersgruppe der Kinder unter 3 Jahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Versorgung von Kindern unter drei Jahren im Kreis erfolgt über Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 werden 754 Plätze in Kindertageseinrichtungen angeboten. Mit dem Beschluss wird die Platzzahl im kommenden Kindergartenjahr auf 760 Plätze ausgebaut werden. Im laufenden Kindergartenjahr bieten 15 Großtagespflegestellen und 140 Kindertagespflegepersonen weitere U3 Plätze an. Die Nachfrage ist steigend, die Versorgungsquoten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes variieren für das Kindergartenjahr 2024/2025 zwischen 54,2 % in Alpen und 61,8 % in Sonsbeck. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts werden aktuell alle Kinder unter 3 Jahren mit Betreuungsbedarf mit einem Betreuungsplatz versorgt.
Im Bereich der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahre wird das Angebot zum kommenden Kindergarten 2025/2026 von 3.692 auf 3.698 Plätze ausgebaut. In Alpen wird die derzeitige zweigruppige Vorlaufkindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2026/2027 durch eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung ersetzt. Außerdem ist eine weitere neue Kindertageseinrichtung als Ersatz für eine Vorlaufkindertageseinrichtung zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Hünxe-Bruckhausen geplant. In Neukirchen-Vluyn eröffnet im Verlauf des 2. Halbjahres 2025 eine neue fünfgruppige Kindertageseinrichtung durch die die beiden aktuellen Interims-Kitas ersetzt werden.
Allen Kindern über 3 Jahren kann im Zuständigkeitsbereich des KJA ab Sommer 2025 ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt.
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