Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung an der Ortzufahrt Neukirchen-Vluyn-Rayen (Geldernsche Straße/L 474)

Der Kreis Wesel hat die Stadt Neukirchen-Vluyn aufgefordert, die von ihr getroffene, aber noch nicht umgesetzte Anordnung, an der Ortzufahrt Neukirchen-Vluyn-Rayen (Geldernsche Straße/L 474) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzurichten, zurückzunehmen. Die fachtechnische Prüfung hat in Übereinstimmung mit der Bewertung des Ministeriums für Verkehr Nordrhein-Westfalen ergeben, dass die für die Anordnung notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind.