Aktuelles Schutzprogramm für Kiebitz, Rebhuhn & Co.
Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Ackerflächen mindestens drei Brutpaare von Feldvögeln (z.B. Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche) beobachten, haben auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, an dem einjährigen Landesprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ teilzunehmen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hin.
Wer die Landesförderung in Anspruch nehmen möchte, muss die Bewirtschaftung der Äcker bzw. der betreffenden Teilflächen (0,5 bis 1,0 ha, in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 2 ha) vom 1. April bis zur Ernte der jeweiligen Hauptfrucht (spätestens 1. Oktober) ruhen lassen. Die Bewirtschaftungsruhe zum Schutz der Feldvögel wird mit entsprechenden Ausgleichszahlungen pro Hektar prämiert.
Vor allem Rebhuhn und Kiebitz, aber auch Feldlerche, Wiesenpieper, Schafstelze und andere Feldvögel sind schon seit einigen Jahren auf Schutzmaßnahmen angewiesen, denn ihre Bestandssituation wird landesweit immer dramatischer; auch der Kreis Wesel ist hier keine Ausnahme. Die Ursachen sind vielfältiger Natur und betreffen sowohl den ungenügenden Schutz der Gelege als auch die fehlende Insektennahrung, insbesondere für die Jungvögel.
Die Landesregierung bietet das einjährige Programm „Feldvogelinseln im Acker“ auch in 2018 wieder an. Außer Äckern mit Zuckerrüben (Ausgleichszahlung je Hektar: 1.355 Euro), Silomais (1.232 Euro), Körnermais (761 Euro), Ackerbohnen (359 Euro) und Futtererbsen (284 Euro) können nun erstmals auch solche mit den Hauptfrüchten Sommergetreide (Weizen, Gerste und Hafer, je 445 Euro), Braugerste (718 Euro/ha) und Kartoffeln (2.130 Euro) einbezogen werden.
Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Nutzflächen Feldvögel beobachten, sich aber nicht (z. B. durch das Landesprogramm) vertraglich binden möchten, werden gebeten, die Feldvogel-Nester durch eine angepasste Bewirtschaftung (Aussparen der Gelege) zu schützen. Beim Auffinden und Markieren der Gelege helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biologischen Station, die von der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Feldvogelschutz beauftragt wurde. Zum Schutz der Kiebitze und der Feldvögel insgesamt rufen jährlich auch der Rheinische und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sowie die Landwirtschaftskammer NRW auf.
Anfragen zu den einjährigen Verträgen, den diversen Naturschutz-Verträgen mit jeweils fünfjähriger Laufzeit und zum Gelegeschutz nimmt die Untere Naturschutzbehörde unter 0281/207-3550 (Herr Dohle) bzw. –2552 (Herr Spickermann) gern entgegen.