Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Kreis Wesel und Firma Nottenkämper schließen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen

Nachdem im Frühjahr 2024 mit Vorlage einer Machbarkeitsstudie die langfristig erforderlichen Maßnahmen für die Sicherung der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg bekannt gemacht wurden, wurde am Montag, 12. August 2024, der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Wesel und der Firma Nottenkämper unterzeichnet. Die Firma Nottenkämper verpflichtet sich darin zur Ausführung der Sicherungs-Maßnahmen und Übernahme der dabei entstehenden Kosten.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Verpflichtung, die Sickerwasserfassung und -reinigung für die Zukunft sicherzustellen. Dazu sind zusätzliche Bohrbrunnen im Verfüllkörper zu errichten. Zur finanziellen Absicherung der Maßnahmen werden umfangreiche Sicherungsleistungen von Seiten des Unternehmens hinterlegt. Die Firma Nottenkämper hat sich zusätzlich zu jährlichen Berichten über die Maßnahmen gegenüber dem Kreis verpflichtet. Der Kreis Wesel wird seinerseits die Umsetzung der Arbeiten und den sicheren Betrieb kontinuierlich und langfristig überwachen. 

Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Bodenschutz und Abgrabungen des Kreises Wesel, betonte, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag eine ideale Form der Verpflichtung der Betreiberin ist, die notwendigen Maßnahmen auszuführen: „Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen. Ich bin froh, dass die Firma Nottenkämper jederzeit mit allen beteiligten Behörden  kooperativ und konstruktiv zusammengearbeitet hat.“

Die Untersuchungen zum Gefährdungspotenzial und der Absicherung der Abgrabungsverfüllung liefen seit 2021 unter Beteiligung externer Wissenschaftler und des zuständigen Ministeriums. Das Ergebnis dieser langen und sehr detailreichen Arbeiten zeigt auf, dass keine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht. Dieses ist einerseits auf den außergewöhnlich gut geeigneten Standort mit seinem sehr dichten Ton unterhalb der Verfüllung zurückzuführen. Andererseits wurden von Seiten der Betreiberin im Rahmen der Verfüllung der Tongrube zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, u.a. in Form einer Tonbarriere um den Verfüllkörper herum, errichtet. Die bestehende Sicherungstechnik, insbesondere die Oberflächenabdichtung, orientiert sich an den technischen Standards heutiger Deponien.

Der Fachdienst Umwelt des Kreises Wesel wird regelmäßig im Umwelt- und Planungsausschuss des Kreistages berichten. Die wesentlichen Informationen, wie auch der nun abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag, werden auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht. Die Firma Nottenkämper hat bereits vor der Unterzeichnung des Vertrages mit den Arbeiten zur Erstellung der Sickerwasserfassung begonnen. 

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