Fahrzeug - 100 km/h Zulassung für Omnibusse

Termin Service

Die Zulassungsbehörde nimmt die Eintragung im Fahrzeugregister und im Fahrzeugdokument vor und teilt eine gesiegelte „100"- Plakette zu.

Gebühren

Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.