Fahrzeug - 100 km/h Zulassung für Omnibusse
Die Zulassungsbehörde nimmt die Eintragung im Fahrzeugregister und im Fahrzeugdokument vor und teilt eine gesiegelte „100"- Plakette zu.
Gebührenrahmen
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.
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