Fahrzeug - Zulassung auf Firmen oder Personenvereinigungen

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Das Zulassungsrecht kennt als Inhaber der Zulassung, also als Halter eines Fahrzeugs, entweder natürliche Personen oder juristische Personen. Hieraus resultieren natürlich auch unterschiedliche Unterlagen, die zur Zulassung und zur eindeutigen Identifikation des Halters erforderlich sind.

Die im Einzelnen erforderlichen Unterlagen sind aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Unterlagen stets im Original vorzulegen sind.

Soweit von Ihnen regelmäßig Fahrzeuge zugelassen werden (mehr als 20 Zulassungen pro Jahr), können wir für juristische Personen sogenannte Firmenadressschlüssel und für Personenvereinigungen oder Gewerbetreibende Personenadressschlüssel vergeben. Zur Zulassung müssen dann nicht immer alle Unterlagen sondern nur der Bescheid über die Zuteilung des Adressschlüssels und eine Vollmacht sowie das SEPA-Lastschriftmandat  vorgelegt werden. Dies erleichtert Ihnen und uns den Zulassungsvorgang.

Die Zuteilung eines Adressschlüssels muss formlos schriftlich beantragt werden. Je nach Personenform müssen einmalig die aufgeführten Dokumente vorgelegt werden.