Wildbrethygiene
Jagdausübungsberechtigte können nach erfolgreicher Schulung bzw. Ausbildung berechtigt werden, Trichinenproben an erlegten Wildschweinen selbst zu entnehmen. Jagdausübungsberechtigte aus dem Kreis Wesel können unter Vorlage entsprechender Nachweise einen entsprechenden Antrag beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung stellen.
Erlegte Tierkörper müssen mit Wildmarken versehen werden; es sind Wildursprungsscheine auszufüllen. Wildmarken und Wildursprungsscheine für die Verwendung im Kreisgebiet sind beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erhältlich.
Erlegte Wildschweine (und weiteres Wild wie Biber und Nutrias) für die Lebensmittelgewinnung müssen auf Trichinen untersucht werden. Trichinenproben von untersuchungspflichtigen Wild können bei der zuständigen Behörde des Erlegeortes oder des Wohnortes des Jagdausübungsberechtigten abgegeben werden.
Abgabestelle im Kreis Wesel ist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Eine Abgabe ist während der üblichen Öffnungszeiten möglich. Der Kreis Wesel verfügt über kein eigenes Trichinenlabor. Trichinenproben werden derzeit montags und donnerstags im Labor des Kreises Kleve am Schlachthof Manten in Geldern untersucht. Der Transport erfolgt jeweils um 11 Uhr von Wesel aus. Die Freigabe negativ untersuchter Proben erfolgt automatisch um 9 Uhr des nächsten Werktages. Rund um gesetzliche Feiertage kann es betriebsbedingte Sonderregelungen geben, die telefonisch erfragt werden können.
Nach den derzeitigen Laborvorgaben sind je Tier 100 g geeignetes Probenmaterial erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Registrierung für den Wildhandel
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
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Philipp Harbering | Verwaltung |
Jochen Hoffmann | Verwaltung |
Dr. Sandra Caspary | Sachverständige |
Sabine Schmitz-Brünnette | Sachverständige |