Fahrzeug - Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter

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Ein Fahrzeug soll nach einer Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter bzw. auf dieselbe Halterin zugelassen werden.

Sie können die Wiederzulassung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Für einen persönlichen Besuch in unseren Zulassungsstellen benötigen Sie:
    • Personalausweis oder Pass
    • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung wenn nicht im Fahrzeugschein /ZBI eingetragen
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente (bei Minderjährigen)

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

    Bei Nutzung unseres Online-Portals benötigen Sie:

    Für die Nutzung unsers Online-Portals benötigen Sie zusätzlich zusätzlich:
    • Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2' (alternativ ein Kartenlesegerät)
    • Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Nach dem Bezahlvorgang müssen Sie einen Bescheid abrufen

Gebühren

  • Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
    Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

  • Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

Wurde das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges als Verbleibskennzeichen für Sie reserviert und liegt Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor, haben Sie die Möglichkeit, mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug und ungestempelten Kennzeichen vom Standort des Fahrzeuges direkt zur Zulassungsstelle zu fahren.

Soweit das Kennzeichen nicht für die Wiederzulassung reserviert und dieses bei Zulassung dann auch bereits neu vergeben wurde oder wenn bei der Wiederzulassung auf eigenen Wunsch ein anderes Kennzeichen gewählt wird, entstehen hierdurch zusätzliche Kosten in Höhe von circa 15,40 Euro ohne die Gebühren für ein Wunschkennzeichen oder die Kennzeichenanfertigung.