Waffenbesitzkarte beantragen
Auf Antrag kann
- einer Inhaberin bzw. einem Inhaber eines Jagdscheines die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe und
- Sportschützen die Erlaubnis zum Erwerb von Kurz- und/oder Langwaffen
eine Waffenbesitzkarte erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis nach §§ 4 und 7 Waffengesetz (entfällt beim Jagdschein)
- Bedürfnis bei Jägern/Jägerinnen (zur Jagdausübung, Fangschuss/Fallen- u. Baujagd)
- Bedürfnis bei Sportschützen (Bescheinigung gem. § 14 Abs. 2, 3, oder 4 WaffG)
- Nachweis gem. § 36 Abs. 3 WaffG über Aufbewahrung der Waffen
Gebührenrahmen
45,00 € zu 250,00 € je nach Fallgestaltung
Weiterführende Informationen
Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
- Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister
Kontakt
Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
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Polizeiverwaltung
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