Waffen - Anzeige des Erwerbs
Waffen müssen bei Erwerb angezeigt werden und dürfen nur von berechtigten Personen erworben werden.
Benötigte Unterlagen
- Erwerbsanzeige. Die Erwerbsanzeige hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Waffendaten (Art, Kaliber, Hersteller, Modell, Hersteller-Nummer)
- Daten der Person, welche die Waffe übernimmt, mit vollständiger Anschrift sowie Angaben zur Waffenbesitzkarte
- Gegebenenfalls Kaufvertrag
- Die Waffenbesitzkarte ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zur Eintragung vorzulegen.
- Erwerbsanzeige. Die Erwerbsanzeige hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
Gebührenrahmen
25,00 € je Waffe
Kontakt
Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
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