Waffen - Anzeige des Erwerbs

 

Waffen müssen bei Erwerb angezeigt werden und dürfen nur von berechtigten Personen erworben werden.

Benötigte Unterlagen

    • Erwerbsanzeige. Die Erwerbsanzeige hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
      • vollständige Waffendaten (Art, Kaliber, Hersteller, Modell, Hersteller-Nummer)
      • Daten der Person, welche die Waffe übernimmt, mit vollständiger Anschrift sowie Angaben zur Waffenbesitzkarte
      • Gegebenenfalls Kaufvertrag
    • Die Waffenbesitzkarte ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zur Eintragung vorzulegen.

Gebührenrahmen

25,00 € je Waffe

Kontakt

Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2231
E-Mail E-Mail senden
Philipp Schey
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2233
E-Mail E-Mail senden
Sandra Lettgen
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2234
E-Mail E-Mail senden
Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2232
E-Mail E-Mail senden