Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall

Eine Erbin oder ein Erbe von Waffen kann innerhalb von einem Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen beziehungsweise die Waffen in die vorhandene Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Die Waffen sind nach dem Waffengesetz mit einem Blockiersystem zu versehen.

Kontakt

Schey, Philipp
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Fengels, Jannis
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2232
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