Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall
Eine Erbin oder ein Erbe von Waffen kann innerhalb von einem Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen beziehungsweise die Waffen in die vorhandene Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Die Waffen sind nach dem Waffengesetz mit einem Blockiersystem zu versehen.
Kontakt
Schey, Philipp
Polizeiverwaltung
Telefonnummer
0281 107-2233
E-Mail E-Mail senden Fengels, Jannis
Polizeiverwaltung
Telefonnummer
0281 107-2232
E-Mail E-Mail senden