Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall
Eine Erbin oder ein Erbe von Waffen kann innerhalb von einem Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen beziehungsweise die Waffen in die vorhandene Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Die Waffen sind nach dem Waffengesetz mit einem Blockiersystem zu versehen.
Benötigte Unterlagen
Je nach Anzahl der Waffen und Fallkonstellation
Gebührenrahmen
30,00 €
10,00 € zu 50,00 € für die Eintragung (je nach Anzahl der Waffen)
150,00 € zu 200,00 € pro Waffe bzw. pro Lauf (Kosten für das Blockiersystem)
Weiterführende Informationen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Erblasserin, der Erblasser berechtigte/r Besitzer/in der Waffen war und die Erbin beziehungsweise der Erbe zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
- Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister
Eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition wird nicht erteilt, eventuell vorhandene Munition ist einem Berechtigten zu übergeben.
Kontakt
Philipp ScheyE-Mail E-Mail senden
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