Waffen - Erwerb und Besitz durch Erbfall

Eine Erbin oder ein Erbe von Waffen kann innerhalb von einem Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen beziehungsweise die Waffen in die vorhandene Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Die Waffen sind nach dem Waffengesetz mit einem Blockiersystem zu versehen.

Benötigte Unterlagen

  • Je nach Anzahl der Waffen und Fallkonstellation

Gebührenrahmen

  • 30,00 €

  • 10,00 € zu 50,00 € für die Eintragung (je nach Anzahl der Waffen)

  • 150,00 € zu 200,00 € pro Waffe bzw. pro Lauf (Kosten für das Blockiersystem)

Weiterführende Informationen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Erblasserin, der Erblasser berechtigte/r Besitzer/in der Waffen war und die Erbin beziehungsweise der Erbe zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
  • Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister

Eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition wird nicht erteilt, eventuell vorhandene Munition ist einem Berechtigten zu übergeben.

Kontakt

Philipp Schey
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2233
E-Mail E-Mail senden
Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
Telefonnummer 0281 107-2232
E-Mail E-Mail senden