Waffen - Anzeige im Falle des Überlassens
Waffen dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen
Die Überlassensanzeige hat innerhalb von zwei Wochen schriftlich und unter folgenden Angaben zu erfolgen:
- Vollständige Angaben zur Waffe (Art, Kaliber, Hersteller, Modell, Hersteller-Nummer)
- Daten der Person, welche die Waffe übernimmt, vollständige Anschrift sowie Angaben zur Erwerbsberechtigung (Nummer des Jagdscheines und oder der Waffenbesitzkarte)
- Gegebenenfalls Kaufvertrag
- Waffenbesitzkarte ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zur Berichtigung vorzulegen.
- Europäischer Feuerwaffenpass, sofern die Waffe darin eingetragen ist
Gebührenrahmen
20,00 € (je Waffe oder Lauf oder Trommel)
Wird eine Waffe oder werden mehrere Waffen zur Vernichtung abgegeben, wird die Gebühr von 20,00 Euro nur einmal erhoben.
Weiterführende Informationen
Die Überlassensanzeige mit der Waffenbesitzkarte ist der Kreispolizeibehörde Wesel zu übersenden oder persönlichen vorzulegen. Wird eine andere Person damit beauftragt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Kontakt
Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
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