Fahrzeug - Verkaufsanzeige

Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann beachten Sie bitte:

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen Erwerber eines Fahrzeuges ihrer Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommen. Die Folge ist, dass Sie weiterhin die Kraftfahrzeug-Steuer und eventuell auch die Versicherung zahlen müssen, denn nach dem Gesetz ist der/die eingetragene Fahrzeughalter/in für das Fahrzeug verantwortlich.

Sie können sich dagegen schützen, indem Sie die Verkaufsanzeige (siehe Downloads) ausfüllen und unterschreiben (auch der/die Käufer/in) und uns zusenden. 

Dem gleichgestellt ist natürlich auch ein ordentlicher und vollständiger Kaufvertrag.

Der sicherste Schutz ist allerdings die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den/die Fahrzeugkäufer/in.

Haben Sie dies nicht getan und ist der Kaufvertrag oder die Verkaufsanzeige ordentlich ausgefüllt, von beiden Vertragsparteien unterschrieben und haben Sie sich über die Identität des/der Verkäufers/in versichert, verfolgen wir für Sie die Außerbetriebsetzung oder Umschreibung des Fahrzeuges. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie uns die Verkaufsanzeige oder eine Kopie des Kaufvertrages eingereicht haben.

Probleme gibt es jedoch vor allem dann, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der/die Fahrzeugkäufer/in das Fahrzeug im europäischen Ausland anmeldet, bekommen die deutschen Behörden von der ausländischen Zulassungsstelle zwar in der Regel innerhalb von ca. 2 Monaten eine Meldung, jedoch ist dies nicht sichergestellt. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Nachweise über eine Zulassung im Ausland zu besorgen, was sich regelmäßig als sehr aufwändig und im nicht europäischen Ausland als fast aussichtslos erweist.

Deshalb:
Bei Fahrzeugverkauf im In- oder Ausland: Fahrzeug außer Betrieb setzen!

In keinem Fall sollten Sie zur „Absicherung" eines der Zulassungsmerkmale (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Kennzeichen) zurückhalten. Dies verkompliziert im Einzelfall eher den Sachverhalt, als dass es hilfreich ist.

Benötigte Unterlagen

    • Verkaufsanzeige beziehungsweise Kopie des Kaufvertrages