Vereinigung von Flurstücken

Ziel der Vereinigung von Grundstücken und der Verschmelzung von Flurstücken ist es, Grenzen zwischen aneinandergrenzenden Flurstücken, die örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, im Liegenschaftskataster zu löschen. Das dabei neu entstehende Grundstück/Flurstück erhält im Liegenschaftskataster eine neue Nummer.

Durch die Vereinigung/Verschmelzung wird die Verwaltung des Eigentums für den Eigentümer einfacher und übersichtlicher. Bei einer gemeinsamen Bebauung der Flurstücke kann ggf. auf die Eintragung einer kostenpflichtigen Vereinigungsbaulast verzichtet werden.

Nach der Bearbeitung durch Katasteramt und Grundbuchamt erhalten Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, aus dem die neue katastermäßige Bezeichnung Ihres Grundstückes zu ersehen ist.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Vereinigung / Verschmelzung von Flurstücken

Gebührenrahmen

0,00 €