Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende, Wehrübende und deren Angehörige
Am 1. November 2015 hat das Referat PA 1.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), die Aufgaben der Unterhaltssicherung für Reservistendienst Leistende und Freiwilligen Wehrdienst Leistende übernommen.