Trichinenprobenentnahme

Jagdausübungsberechtigte können ohne Beschränkung auf einen bestimmten Jagdbezirk eine Trichinenprobenentnahme durchführen. Voraussetzung dafür ist der erfolgte Besuch der Schulung zur „kundigen“ Person. Diese Schulung wird von den Veterinärbehörden angeboten. Mit dem Nachweis der Schulung können Sie die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen. Der Antrag ist abhängig von Ihrem Wohnort bei dem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

Die Trichinenproben können Sie zur Untersuchung entweder an Ihrem Wohnort oder am Erlegeort abgeben. Nach dem Erlegen des Wildes sowie nach erfolgter Untersuchung des Wildkörpers ist ein „Wildursprungsschein“ auszufüllen, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke erfasst werden. Der Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung abzugeben. Wildursprungsmarken und –scheine erhalten Sie beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.