Trichinenprobenentnahme

Jagdausübungsberechtigte können ohne Beschränkung auf einen bestimmten Jagdbezirk eine Trichinenprobenentnahme durchführen. Voraussetzung dafür ist der erfolgte Besuch der Schulung zur „kundigen“ Person. Diese Schulung wird von den Veterinärbehörden angeboten. Mit dem Nachweis der Schulung können Sie die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen. Der Antrag ist abhängig von Ihrem Wohnort bei dem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

Die Trichinenproben können Sie zur Untersuchung entweder an Ihrem Wohnort oder am Erlegeort abgeben. Nach dem Erlegen des Wildes sowie nach erfolgter Untersuchung des Wildkörpers ist ein „Wildursprungsschein“ auszufüllen, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke erfasst werden. Der Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung abzugeben. Wildursprungsmarken und –scheine erhalten Sie beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Benötigte Unterlagen

    • Nachweis des Besitzes eines gültigen Jahresjagdschein (Zuverlässigkeit)
    • Nachweis der Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
    • Antrag auf Übertragung der Berechtigung zur Probeentnahme

Gebühren

  • 12,77 € für die Trichinenprobenentnahme

  • 0,54 € pro Wildschwein für die Untersuchungsgebühr für selbst entnommene Proben

  • 2,20 € für Portokosten beim Versand der Wildmarken (vom Jagdausübungsberechtigten zu tragen)

Weiterführende Informationen

Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält. Beim Tiefgefrieren oder Einfrieren von Fleisch über mehrere Tage werden die Larven abgetötet.