Tierseuchenverdachtsmeldung

Verdachtsmeldungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen werden durch eine amtstierärztliche Untersuchung und ein Gutachten abgeklärt. Anschließend werden die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist für die Tierseuchenbekämpfung auf Kreisebene zuständig.