Übernahme von Teilungsvermessungen und Gebäudeeinmessungen

Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Werden im Liegenschaftskataster flurstückbezogene Änderungen, beispielsweise bei einer Grundstücksteilung durchgeführt, erhalten die betroffenen Eigentümer eine Mitteilung über diese Fortführung. Sie besteht aus einem Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftsbuch (Fortführungsmitteilung) und einem Auszug aus der fortgeführten Liegenschaftskarte.

Zusätzlich werden Auflassungsschriften erteilt, mit denen der Notar die Auflassung beurkunden und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

Des Weiteren werden die flurstücksbezogenen Änderungen an das Grundbuchamt und das Finanzamt übermittelt.

Gebührenrahmen

  • Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster erfolgt gebührenfrei.

  • Die Gebühr für die Übernahme einer Grundstücksteilung ins Liegenschaftskataster richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Gebühr sind die Fortführungsmitteilungen und zusätzlich eine Ausfertigung der Auflassungsschriften abgegolten.

  • 30,00 € für eine gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung