Fahrzeug - Technische Mängel
Ihr Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf. Sofern Sie diese nicht beheben lassen, droht die Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges.
Wird im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei oder bei der Hauptuntersuchung festgestellt, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden wir hierüber schriftlich informiert.
Sie werden dann aufgefordert, die Mängel innerhalb von 2 Wochen beseitigen zu lassen und uns dies nachzuweisen. Nachweise können zum Beispiel sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, wird von hier die Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung angeordnet.
Wenn die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt wird, entfällt die oben genannte Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb von 2 Wochen. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung gegen den/die Halter/in erlassen!
Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht (Hauptuntersuchung) geführt werden.
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