Fahrzeug - Technische Änderung

Termin Service

Sie haben an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vom Serienzustand (z. B. Nachrüstung einer Gasanlage oder eine andere Rad-Reifenkombination) vorgenommen?  Als Fahrzeughalter/in sind Sie dann verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich bei uns anzuzeigen und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie die Eintragung umgehend erledigen müssen oder damit noch warten können, bis Sie uns ohnehin das nächste Mal aufsuchen müssen, vermerkt der abnehmende Prüfer auf dem entsprechenden Änderungsbericht.