Fahrzeug - Technische Änderung
Sie haben an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vom Serienzustand (z. B. Nachrüstung einer Gasanlage oder eine andere Rad-Reifenkombination) vorgenommen? Als Fahrzeughalter/in sind Sie dann verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich bei uns anzuzeigen und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie die Eintragung umgehend erledigen müssen oder damit noch warten können, bis Sie uns ohnehin das nächste Mal aufsuchen müssen, vermerkt der abnehmende Prüfer auf dem entsprechenden Änderungsbericht.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers Telefon 02841 202-1234E-Mail E-Mail senden 36-1-3 Zulassungsservice Wesel Telefon 0281 207-4455
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