Persönliche Zuverlässigkeit
Das Unternehmen und die zur Führung bestellten Personen gelten als zuverlässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.
Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer über die erforderlichen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs verfügt.
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, welches genehmigten Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Industrie und Handelskammer Duisburg. Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn das Eigenkapital verfügbar ist, das zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist.
Dieses beträgt für das erste Fahrzeug 2.250,00 Euro und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 Euro.
Das erwähnte Eigenkapital kann durch folgende Bescheinigungen nachgewiesen werden:
- eines/r vereidigten Buchprüfers/in
- eines/r Steuerberaters/in
- eines/r Steuerbevollmächtigten
- eines Fachanwalts/einer Fachanwältin für Steuerrecht
- einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- einer Buchprüfungsgesellschaft
- einer Steuerberatungsgesellschaft oder
- eines Kreditinstitutes
Das hierzu erforderliche Formular ist Bestandteil des Antrages. Das Ausstellungsdatum der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Das Ausstellungsdatum der Unbedenklichkeitsbescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen.
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.