Sonn- und Feiertagsgesetz

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NRW) regelt den von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen garantierten Schutz der Sonn- und Feiertage.

Dies geschieht insbesondere durch die Anordnung grundsätzlicher Arbeits- und Veranstaltungsverbote. Ausnahmen können erteilt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt. Zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden der jeweilige Kreis und bei der kreisfreien Städten die Bezirksregierung.

Die Anträge sind formlos zu stellen. Die Bescheiderteilung erfolgt nach vorheriger Anhörung der örtlichen Ordnungsbehörde und der jeweiligen Kirchengemeinde.

Kontakt

Knop, Alexander
Krisenmanagement
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Rzepka, Thomas
Sprengstoffwesen, Gewerbeuntersagung
Telefonnummer 0281 207-3735
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