Schülerfahrkosten

Online Service

Auf Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt der Kreis Wesel als Schulträger für anspruchsberechtigte Schüler/innen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf Antrag, die Kosten für das DeutschlandTicket an folgenden Schulen:

Berufskollegs
  • Berufskolleg Wesel
  • Berufskolleg Dinslaken
  • Hermann-Gmeiner-Berufskolleg Moers/Kamp-Lintfort
  • Mercator Berufskolleg Moers
  • Berufskolleg für Technik Moers
Förderschulen

Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen

  • Bönninghardt-Schule Alpen
  • Schule am Ring Wesel
  • Waldschule Hünxe
  • Hilda-Heinemann-Schule Moers
  • Erich Kästner-Schule Moers
  • Erich-Kästner-Schule Wesel

hat der Kreis Wesel einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Die Mitteilung der zu befördernden Schüler/innen der Förderschulen erfolgt über die Schule an den Schulträger. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass die Eltern der Schüler/innen einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die Mitfahrt im Schülerspezialverkehr stellen.

Für die Schüler/innen der Förderschulen

  • Janusz-Korczak-Schule Voerde
  • Schule am Niederrhein Kamp-Lintfort

besteht nach Prüfung des Fahrkostenanspruchs durch den Schulträger die Möglichkeit der Beförderung im Schülerspezialverkehr oder die Nutzung eines DeutschlandTicket.

Für die Beantragung einer Kostenübernahme bei Besuch einer Bezirksfachklasse wird ein Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten benötigt. Formulare erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter www.kreis-wesel.de. Die Unterlagen sind vollständig und leserlich auszufüllen und im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben.

Ansprechpersonen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das jeweilige Schulbüro oder die zuständigen Sachbearbeiter/innen im Fachdienst Schulen und Regionale Schulberatung.

Infos zum DeutschlandTicket, den Abobedingungen oder den Beförderungsrichtlinien erhalten Sie beim VRR oder der NIAG: