Fahrzeug - Saisonkennzeichen

Termin Service

Wenn Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nur in einem bestimmten Zeitraum einsetzen möchten, z. B. weil ein Motorrad oder ein Cabrio in der Winterzeit nicht genutzt werden soll,  empfiehlt sich das Saisonkennzeichen.

Hierbei bestimmen Sie selbst über die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages die Dauer der Gültigkeit des Kennzeichens. Diese beträgt mindestens zwei, höchstens aber elf Monate. Während dieses Zeitraumes ist das Fahrzeug dann auch in den folgenden Jahren automatisch zugelassen.

Benötigte Unterlagen

  • Bei Wechsel von "normalem" auf Saisonkennzeichen (oder auch umgekehrt) sowie bei einer Änderung des Saisonzeitraumes
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • bisherige Kennzeichenschilder zur Entwertung

    Soll das Saisonkennzeichen im Rahmen eines anderen Zulassungsvorganges zugeteilt werden (z. B. Neuzulassung oder Umschreibung), ergeben sich die notwendigen Unterlagen aus diesem Vorgang.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach §33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebührenrahmen

  • Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
    Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

  • Soll das Saisonkennzeichen im Rahmen eines anderen Zulassungsvorganges zugeteilt werden (z. B. Neuzulassung oder Umschreibung), ergeben sich die Gebühren aus diesem Vorgang.

  • Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.

Weiterführende Informationen

Außerhalb des Saisonzeitraumes gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen, darf also während dieser Zeit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Fahrten zur Zulassungsbehörde sind auch außerhalb des Saisonzeitraumes zulässig, wenn z. B. der Saisonzeitraum geändert werden soll und die HU aktuell nicht mehr gültig ist. Ansonsten gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften, wie sie auch für normale Kennzeichen anzuwenden sind.

Bei Antragstellung kann der Beginn des Saisonzeitraumes sowohl in der Zukunft als auch in der Vergangenheit liegen.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) kombiniert werden, auch weiterhin jedoch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen oder einem Wechselkennzeichen.