Fahrzeug - Rote Dauerkennzeichen
Rote Kennzeichen können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zugeteilt werden.
Das Kriterium der Zuverlässigkeit bildet hierbei eine wichtige Voraussetzung, weil der Kennzeicheninhaber selbst über die jeweils zweckgebundene Zulassung eines Kraftfahrzeugs entscheidet.
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
- Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs;
- Prüfungsfahrt: die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück;
- Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- oder Aufbauten.
Benötigte Unterlagen
Bei Neuzuteilung
- Antrag mit Begründung der Notwendigkeit roter Kennzeichen
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers/ der Antragstellerin
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
- Auszug vom Gewerbezentralregister nach §150 Absatz 1 GewO, nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, wenn möglich für die letzten 3 Jahre. Ansonsten reicht eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Zusätzliche Unterlagen:
a) Bei Zuteilung auf eine Einzelfirma:
- Aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als 6 Monate
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
b) Bei Zuteilung auf eine GbR:
- Aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Pass aller Gesellschafter/innen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) aller Gesellschafter/innen
- Zulassungsbevollmächtigung aller Gesellschafter/innen
c) Bei Zuteilung auf eine juristische Person:
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin
Hinweis:
Mit Antragstellung erklären Sie sich damit einverstanden, dass eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes von hier eingeholt wird.Benötigte Unterlagen bei fristgerechter Verlängerung der Gültigkeit
(frühestens 6 Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs der Befristung)
- Antrag auf Verlängerung rotes Kennzeichen. (Es ist der unter "Downloads" hinterlegte Antragsvordruck zu verwenden)
- Fahrzeugscheinheft und Fahrtennachweis der letzten 12 Monate
- Vorlage der Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Pass
- Aktuelle Gewerbeanmeldung
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.
Weiterführende Informationen
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Fristablauf ist keine Verlängerung mehr möglich sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.
Der Kreis Wesel überwacht diese Auflagen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämtern, der Finanzverwaltung und der Polizei.
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