Reiten

Reiten in der freien Landschaft und im Wald

Im Kreis Wesel gilt die Reitregelung gem. § 58 Abs. 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz (NatschG). Das Gesetz erlaubt das Reiten in der freien Landschaft zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr.

Das Reiten im Wald ist ebenfalls zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet.

Hieraus folgt grundsätzlich, dass in der freien Landschaft und im Wald überall dort geritten werden darf, wo es durch ein Reitverbotsschild nicht ausdrücklich verboten ist.

Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie unter Links.

Reitkennzeichen und Reitplaketten

Jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet, braucht nach dem Landesnaturschutzgesetz gut sichtbare Reitkennzeichen und gültige Reitplaketten. Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Kreis Wesel bestellt werden. Mit dem Erwerb der Reitplaketten wird auch die so genannte Reitabgabe gezahlt.

Das Reiten ohne gültige Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend behördlich zu ahnden ist. Die Anbringung der Reitkennzeichen wird durch regelmäßige Kontrollen auf den Reitwegen überprüft. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht werden Bußgelder erhoben.

Benötigte Unterlagen

    • schriftlicher Antrag mit Namen, Geburtsdatum und Adresse (keine Angaben zum Pferd)
      • Antrag ist unter Formulare zu finden
      • Antrag kann aber per Post oder Fax zugeschickt werden.
      • Bei persönlicher Vorsprache direkte Ausgabe.

Gebührenrahmen

  • 40,26 € Private Nutzung - Erstantrag

  • 30,26 € Private Nutzung - Verlängerung

  • 90,26 € Reiterhöfe - Erstantrag (für Reitkennzeichen mit Jahresaufklebern)

  • 80,26 € Reiterhöfe - Verlängerung

  • Darin enthaltene Reitabgabe: 25,00 Euro (private Nutzung) und 75,00 Euro (gewerbliche Reiterhöfe). Die Gebühr muss überwiesen werden.

Weiterführende Informationen

Der Wohnort der Halterin bzw. des Halters ist für die Ausgabe maßgeblich, nicht der Standort des Pferdes.

Das Reitkennzeichen ist im ganzen Bundesgebiet für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

Anträge auf Erteilung von Reitkennzeichen finden Sie im Downloadbereich, sind im Zimmer 547 des Kreishauses Wesel und im Dienstleistungszentrum in Moers erhältlich bzw. können bei den angegebenen Kontaktpersonen angefordert werden.

Kontakt

Stephan Schulz
Fischereibehörde
Telefonnummer 0281 207-3543
E-Mail E-Mail senden
Mareike van Hemert Telefonnummer 0281 207-2546
E-Mail E-Mail senden
Sarah Radtke
Jagdscheine, Reitkennzeichen
Telefonnummer 0281 207-2547
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