Gesundheitsbescheinigungen, Transportanmeldungen, TRACES, Reisen mit Tieren, EU- Heimtierausweis

National und international erforderliche Gesundheitsbescheinigungen für Tiere und Waren werden vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auf rechtzeitigen Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt.

Transporte von Nutztieren oder Schlachttieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel) und Pferden innerhalb der EU sind mit den zur Verfügung gestellten und vollständig auszufüllenden Vordrucken rechtzeitig anzumelden, um die erforderlichen Untersuchungen innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Fristen durchführen zu können. Transporteure müssen über die erforderlichen tierschutzrechtlichen Transportbefähigungen verfügen. Transportfahrzeuge müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet und ggf. zugelassen sein.

Innerhalb der EU gilt das einschlägige EU-Recht. Im internationalen Handel mit Tieren und Waren bestimmen die Einfuhrstaaten die Bedingungen. Unternehmen müssen sich vergewissern, dass sie die Einfuhrbedingungen erfüllen können und die für eine Zertifizierung erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig für eine Zertifizierung vorlegen. Die Europäische Union oder das Bundesministerium haben mit vielen Staaten abgestimmte und dann zwingend zu verwendende Veterinärzertifikate ausgehandelt. Teilweise besteht auch eine Listungspflicht für Unternehmen als Exportvoraussetzung in bestimmte Staaten. Hierüber kann im Einzelfall Auskunft erteilt werden.

Bei nicht abgestimmten Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die beispielsweise von Drittstaaten ohne Verhandlungen oder von Handelspartnern zur Verfügung gestellt werden.  Soweit Vorzertifikate erforderlich sind, sind sie vom Exporteur vorzulegen.

Es werden nur zwingend erforderliche und ausschließlich nachprüfbare Anforderungen aufgrund persönlicher Kenntnis oder vorgeschriebener Vorzertifikate bescheinigt.