Gesundheitsbescheinigungen, Transportanmeldungen, TRACES, Reisen mit Tieren, EU- Heimtierausweis
National und international erforderliche Gesundheitsbescheinigungen für Tiere und Waren werden vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auf rechtzeitigen Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt.
Transporte von Nutztieren oder Schlachttieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel) und Pferden innerhalb der EU sind mit den zur Verfügung gestellten und vollständig auszufüllenden Vordrucken rechtzeitig anzumelden, um die erforderlichen Untersuchungen innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Fristen durchführen zu können. Transporteure müssen über die erforderlichen tierschutzrechtlichen Transportbefähigungen verfügen. Transportfahrzeuge müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet und ggf. zugelassen sein.
Innerhalb der EU gilt das einschlägige EU-Recht. Im internationalen Handel mit Tieren und Waren bestimmen die Einfuhrstaaten die Bedingungen. Unternehmen müssen sich vergewissern, dass sie die Einfuhrbedingungen erfüllen können und die für eine Zertifizierung erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig für eine Zertifizierung vorlegen. Die Europäische Union oder das Bundesministerium haben mit vielen Staaten abgestimmte und dann zwingend zu verwendende Veterinärzertifikate ausgehandelt. Teilweise besteht auch eine Listungspflicht für Unternehmen als Exportvoraussetzung in bestimmte Staaten. Hierüber kann im Einzelfall Auskunft erteilt werden.
Bei nicht abgestimmten Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die beispielsweise von Drittstaaten ohne Verhandlungen oder von Handelspartnern zur Verfügung gestellt werden. Soweit Vorzertifikate erforderlich sind, sind sie vom Exporteur vorzulegen.
Es werden nur zwingend erforderliche und ausschließlich nachprüfbare Anforderungen aufgrund persönlicher Kenntnis oder vorgeschriebener Vorzertifikate bescheinigt.
TRACES (TRACES NT)
Innerhalb der EU und zunehmend im Drittlandverkehr werden Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, teils auch für Waren, über die Internet- Anwendung TRACES erstellt. Auf TRACES haben Behörden wie Unternehmen Zugriff. Betroffene Unternehmen werden von den zuständigen Behörden in TRACES mit ihren Aktivitäten registriert oder zugelassen. Im Kreis Wesel ist dies der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Über TRACES können und sollen Unternehmen, die regelmäßig im internationalen Handel tätig sind, Gesundheitsbescheinigungen für die amtliche Zertifizierung selbst vorbereiten. Nähere Informationen für Unternehmen sind auf der Seite des Friedrich-Löffler-Institutes zu finden.
Exportierende Betriebe müssen sich vergewissern, dass die Empfangsbetriebe und Transporteure (die nicht im Kreisgebiet ansässig sind) korrekt in TRACES registriert sind. Andernfalls kann eine Zertifizierung nicht zugesichert werden.
Heimtierausweis, Reisen mit Heimtieren
Für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union und für die Einfuhr in die Europäische Union wurde 2003 der einheitliche blaue Heimtierausweis eingeführt. Ziel ist ein der Schutz vor der Einschleppung der Tollwut in die Europäische Union und deren Weiterverbreitung. Heimtierbesitzer, die innerhalb der EU reisen, müssen sich rechtzeitig vorher mit ihrer Tierarztpraxis in Verbindung setzen. Dort wird bei einer entsprechenden Berechtigung der Heimtierausweis ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip. Reisen sind nur unter einem wirksamen Tollwutschutz möglich.
Für die meisten Reisen innerhalb der Europäischen Union ist der vorherige Besuch bei der Veterinärbehörde nicht mehr erforderlich. Das gilt ausschließlich für den privaten Reiseverkehr und in diesem Rahmen maximal 5 mitgeführten Tieren pro Person. Werden die Tiere von keiner Person begleitet, sondern als „unbegleitete Fracht" transportiert oder sollen verkauft werden, ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Bei Reisen in Drittländer gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Daher müssen Reisende sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer Vertretung des betroffenen Landes in Deutschland oder bei Ihrem Reiseveranstalter über die jeweiligen Einreisebedingungen erkundigen. Hier ist zu beachten, dass für die Einreise und Rückreise in die Europäische Union bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.
Die aktuellen Informationen sind auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums zu finden.
Gegebenenfalls erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen für Reisen in Drittländer werden im Dienstgebäude des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ausgestellt. Hierfür ist eine telefonische Terminabsprache erforderlich.
Weitere Informationen einschließlich der Rechtsgrundlagen sind beispielsweise auf der Homepage der Firma Intervet (MSD) zu finden.
Wichtig:
Nicht selten werden bei Reisen fast ausnahmslos Hunde mitgebracht, die nicht den geltenden Tollwut- Bestimmungen genügen oder mit gefälschten Heimtierausweisen verkauft. Wird dies amtlich bekannt, müssen die Tiere auf Tierhalterkosten solange abgesondert gehalten werden, bis sichergestellt ist, dass sie unter einem ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut stehen und von ihnen keine Gefahr ausgeht. Die Absonderung erfordert in aller Regel eine mehrwöchige Quarantäne in einem Tierheim. Die Kosten können durchaus 1.500 € und mehr je Tier betragen. Hinzu kommen Impf- und Untersuchungskosten. Die Tollwutinfektion endet bei nicht rechtzeitiger Impfung auch für Menschen stets tödlich.