Fahrzeug - Oldtimerkennzeichen

Termin Service

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeuges ist nicht entscheidend, sondern nur das Erstzulassungsdatum.
Historisches Kennzeichen
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt. Die Buchstaben-Ziffern-Kombination für historische Kennzeichen darf im Kreis Wesel daher maximal 7 Stellen lang sein, also z. B. WES-AA11.
Rotes Oldtimerkennzeichen
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem historischen Kennzeichen können Besitzer eines oder mehrerer Oldtimerfahrzeuge auch rote Dauerkennzeichen beantragen. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein Kennzeichen wechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen zu können. Die Nutzung ist jedoch eingeschränkt. Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge dürfen nur für Probe-, Überführungs-, Vorführfahrten und Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genutzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Historisches Kennzeichen
    • Personalausweis oder Pass
    • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
    • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Kennzeichenschild/er (wenn noch zugelassen)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • ausländische Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
    • Historisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      • Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜVDEKRAGTÜusw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.
      • Das historische Gutachten ist immer notwendig, unabhängig vom Fahrzeugwert, da dieser zulassungsrechtlich irrelevant ist.
    Rotes Oldtimerkennzeichen

    Bei Neuzuteilung

    • Personalausweis oder Pass
    • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
    • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
    • formloser Antrag (kann auch hier gestellt werden)
    • Führungszeugnis der Belegart O (nicht null!! - Behördenführungszeugnis, Beantragung bei zuständiger Stadt/Gemeinde)
    • Der ebenfalls notwendige Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt wird bei Antragstellung von hier elektronisch eingeholt
    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
    • Kennzeichenschild/er (wenn aktuell noch zugelassen)
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Historisches Gutachten nach § 23 StVZO Historisches Gutachten nach § 23 StVZO
    • Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜVDEKRAGTÜusw.) mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.
    • Das historische Gutachten ist immer notwendig, unabhängig vom Fahrzeugwert, da dieser zulassungsrechtlich irrelevant ist.
    Unterlagen zur Verlängerung der Gültigkeit (frühestens 6 Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs der Befristung)
    • aktuelle rote Fahrzeugscheine
    • Fahrtennachweis

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühren

  • Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
    Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

  • Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

Das Führungszeugnis der Belegart O wird uns direkt zugestellt. Eine Antragstellung ist in jedem Fall erst nach Eingang des Führungszeugnisses möglich. Hierfür müssen Sie ca. 2 - 3 Wochen einrechnen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung telefonisch oder per Email, ob Ihr Führungszeugnis bereits eingegangen ist.

Wenn für das betreffende Fahrzeug aktuell oder in der Vergangenheit bereits ein rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt war (Nachweis erforderlich, wenn es sich dabei um ein auswärtiges Kennzeichen handelte), ist ein historisches Gutachten nicht erforderlich, da hier eine Bestandsschutzregelung gilt. Das Fahrzeug darf aber nach dem Oldtimerkennzeichen nicht zuletzt mit einem regulären Kennzeichen zugelassen gewesen sein.

Die Unterlagen zum Fahrzeug sind für jedes einzelne Fahrzeug, das zu dem roten Dauerkennzeichen registriert werden soll, vorzulegen.

Die Zuteilung roter Oldtimerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf für maximal 3 Jahre und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Fristablauf ist keine Verlängerung mehr möglich sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Oldtimerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.

Der Kreis Wesel überwacht diese Auflagen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämtern, der Finanzverwaltung und der Polizei.