Nichtakademische Heilberufe - Berufsanerkennung bei einer im Ausland erworbenen Ausbildung

Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungen in nichtakademischen Heilberufen

Die Ausbildung in den nichtakademischen Heilberufen ist bundeseinheitlich durch verschiedene Berufsgesetze, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können im Ausland abgeschlossene, einschlägige Ausbildungen anerkannt werden.