Führerschein - Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Ihr Führerschein wurde von einem Gericht oder durch die Führerscheinstelle entzogen oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung freiwillig auf Ihren Führerschein verzichtet.
Menschen, die plötzlich ohne Führerschein dastehen, befinden sich häufig in einer schwierigen Situation. Das Leben ändert sich schlagartig. Meist ist die ganze Familie betroffen, der Arbeitsplatz in Gefahr und das Treffen mit Freunden wird komplizierter.
Es drängen sich oft Fragen auf wie:
- Wann darf ich wieder Kraftfahrzeuge fahren?
- Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
- Muss ich zu einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU)?
Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, mit Hilfe von Experten verlässliche Informationen zusammenzutragen. Diese sollen Ihnen helfen zu entscheiden, was für Sie das Richtige auf dem Weg zurück zum Führerschein ist und wie Sie vermeiden können, unnötig Zeit und Geld zu verlieren.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Links auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Es ist ratsam sich frühzeitig über die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu informieren.
Anders als beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch zurück gegeben, Sie müssen daher einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diesen Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, abhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz.