Führerschein - Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Ihr Führerschein wurde von einem Gericht oder durch die Führerscheinstelle entzogen oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung freiwillig auf Ihren Führerschein verzichtet.
Menschen, die plötzlich ohne Führerschein dastehen, befinden sich häufig in einer schwierigen Situation. Das Leben ändert sich schlagartig. Meist ist die ganze Familie betroffen, der Arbeitsplatz in Gefahr und das Treffen mit Freunden wird komplizierter.
Es drängen sich oft Fragen auf wie:
- Wann darf ich wieder Kraftfahrzeuge fahren?
- Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
- Muss ich zu einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU)?
Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, mit Hilfe von Experten verlässliche Informationen zusammenzutragen. Diese sollen Ihnen helfen zu entscheiden, was für Sie das Richtige auf dem Weg zurück zum Führerschein ist und wie Sie vermeiden können, unnötig Zeit und Geld zu verlieren.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Links auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Es ist ratsam sich frühzeitig über die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu informieren.
Anders als beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch zurück gegeben, Sie müssen daher einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diesen Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, abhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
- ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
- Führungszeugnis (Belegart O) bei den Klassen D, D1, DE und D1E (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt oder direkt bei Antragstellung durch den Kreis Wesel)
- Formblatt (Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins), ist bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich.
- Zusätzlich bei den Klassen A, A2, A1, B, BE, L, T und AM:
- Sehtestbescheinigung im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe im Original - unbefristet gültig.
- Zusätzlich bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
- Bei der Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E ein Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur FeV durch einen Arbeits- oder Betriebmediziners, Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und/oder Augenarzt im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich wenn Sie vor Entziehung der Fahrerlaubnis Inhaber der Klasse 2 (jetzt C,CE) waren oder die Ersterteilung der Fahrerlaubnis nach dem 21.10.20217 erfolgt ist)
- Sollte die Eintragung zum gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen C- oder D-Klassen erforderlich sein, so ist ein Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung beizufügen.
Gebührenrahmen
91,90 € zu 256,90 € je nach Aufwand, zuzüglich der Auslagen und Kosten für eine eventuelle Eignungsbegutachtung
Weiterführende Informationen
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Antragstellung
Der erforderliche Antrag auf Neuerteilung kann frühestens zehn Wochen vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Wurde die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, bestehen keine besonderen Fristen hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung.
Wann ist eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) erforderlich?
Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind und von Ihrem Verhalten im Straßenverkehr keine Gefahr mehr ausgeht. Bei Eignungszweifeln kann die Behörde von Ihnen eine MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern.
Die MPU ist keine zusätzliche Strafe, sondern ist Ihre Möglichkeit darzulegen, dass Sie Ihre Fahreignung inzwischen wiedererlangt haben. Die Kosten des Gutachtens tragen in jedem Falle Sie. Wenn das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf Ihre Nichteignung schließen und die (Neu)Erteilung der Fahrerlaubnis ablehnen.
Wann kann eine MPU gefordert werden?
Ob eine MPU tatsächlich erforderlich ist, kann erst nach Antragstellung und im Zuge der Antragsprüfung konkret beurteilt werden. In den folgenden Fällen müssen Sie jedoch in jedem Fall mit der Anordnung rechnen:
- Sie haben unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug oder Fahrzeug (z. B. Fahrrad) teilgenommen. Bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch (regelmäßig bei mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut) ist eine MPU zwingend vorgeschrieben.
- Sie haben unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug oder Fahrzeug teilgenommen oder sonstige Auffälligkeiten mit Drogen oder Arzneimitteln (auch außerhalb des Verkehrs bei Anhaltspunkten für missbräuchlichen Konsum oder Abhängigkeit) gezeigt.
- Sie haben erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten, auch unterhalb der Schwelle von 8 Punkten für die Fahrerlaubnisentziehung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems) verstoßen oder eine erhebliche Straftat mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial begangen.
Vorsprache
- Antragstellung kann sowohl bei dem Zulassungs- und Führerscheinservice in Wesel oder dem Dienstleistungszentrum in Moers als auch bei/im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt erfolgen
Kontaktinformationen
Person | Buchstabenbereich |
---|---|
Gundula Haarmann | A - Br |
Franka Lacks | BS - Fq |
Martina Janßen | Fr - Hj |
Sandra Werdelmann | Hk - Kr |
Christian Knop | Ks - Ni |
Kerstin Krebber | Nj - So |
Stefanie Pilot | Sp - Sz, Sch, Sta - Sth |
Jannik Rutert | Sti - Stz, T - Z |