Meldung einer Tierhaltung
Es gibt Tierhaltungen, die der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.
Tierseuchenrechtliche Fragen zur Tierhaltung, insbesondere
- Anzeige und Registrierung
- Kennzeichnung von Tieren
- Bestandsregister
- Begleitpapiere
- Equidenpass
beantworten die angegebenen Ansprechpartner des Veterinärbereichs des Kreises Wesel.
Die Tierseuchenkasse erfasst Name, Anschrift, die Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, getrennt nach Tierart, Nutzungsrichtung und Standort.
Kontakt
Jochen HoffmannE-Mail VET.LM@kreis-wesel.de
E-Mail VET.LM@kreis-wesel.de