Meldung einer Tierhaltung

Es gibt Tierhaltungen, die der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.

Tierseuchenrechtliche Fragen zur Tierhaltung, insbesondere

  • Anzeige und Registrierung
  • Kennzeichnung von Tieren
  • Bestandsregister
  • Begleitpapiere
  • Equidenpass

beantworten die angegebenen Ansprechpartner des Veterinärbereichs des Kreises Wesel.

Die Tierseuchenkasse erfasst Name, Anschrift, die Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, getrennt nach Tierart, Nutzungsrichtung und Standort.

 

Kontakt

Jochen Hoffmann Telefonnummer 0281 207-7022
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Philipp Harbering Telefonnummer 0281 207-7021
E-Mail E-Mail senden