Maklererlaubnisse nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie in den Bereichen Immobilien- oder Darlehensvermittlung, Bauträger oder Baubetreuung oder als Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
- Für die Bereiche Maklerwesen (Immobilien), Bauträger und Baubetreuung ist eine Rahmengebühr von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro vorgesehen.
- Für den Tätigkeitsbereich "Darlehen" beträgt die Rahmengebühr 200,00 Euro bis 3.500,00 Euro.
- Wird ein Antrag von der antragstellenden Person zurückgenommen oder in seinem Umfang vermindert, so sind gemäß § 15 Abs. 2 des Gebührengesetzes NW 75 Prozent der vorgesehenen Gebühr zu zahlen.
Für den Kreis Wesel gelten ab 01.04.2017 die nachstehenden Gebühren:
Sachverhalt | Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung | Gebühren |
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gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge | § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 | |
gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über gewerbliche Räume und Wohnräume oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge | § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 | |
Die Genehmigung gilt für beide Teilbereiche | 510,00 Euro | |
gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Darlehen oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge | § 34 c Abs. 1 Ziffer 1a | 1.000,00 Euro |
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger) | § 34 c Abs. 1 Ziffer 4a | 630,00 Euro |
wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung | § 34 c Abs. 1 Ziffer 4b | 630,00 Euro |
Verwaltung von Wohnimmobilien | § 34 c Abs. 1 Ziffer 4 | 400,00 Euro |
Gesamtgebühr bei Beantragung von: | ||
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510,00 Euro | |
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630,00 Euro |
Ergänzend zum Regelfall erhöht sich die Gebühr für die Überprüfung des 2. bzw. jeden weiteren Geschäftsführers einer juristischen Person um je 120,00 Euro.
Kontakt
Hendrichs, Andrea
Makler-/Bauträgerangelegenheiten,
Schornsteinfegerwesen
Telefonnummer
0281 207-2736
E-Mail E-Mail senden Gockel, Heike
Makler-/Bauträgerangelegenheiten,
Schornsteinfegerwesen
Telefonnummer
0281 207-3736
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