Maklererlaubnisse nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO)


Wenn Sie in den Bereichen Immobilien- oder Darlehensvermittlung, Bauträger oder Baubetreuung oder als Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

  • Für die Bereiche Maklerwesen (Immobilien), Bauträger und Baubetreuung ist eine Rahmengebühr von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro vorgesehen.
  • Für den Tätigkeitsbereich "Darlehen" beträgt die Rahmengebühr 200,00 Euro bis 3.500,00 Euro.
  • Wird ein Antrag von der antragstellenden Person zurückgenommen oder in seinem Umfang vermindert, so sind gemäß § 15 Abs. 2 des Gebührengesetzes NW 75 Prozent der vorgesehenen Gebühr zu zahlen.

Für den Kreis Wesel gelten ab 01.04.2017 die nachstehenden Gebühren:

Sachverhalt Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung Gebühren
gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge § 34 c Abs. 1 Ziffer 1  
gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über gewerbliche Räume und Wohnräume oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge § 34 c Abs. 1 Ziffer 1  
Die Genehmigung gilt für beide Teilbereiche   510,00 Euro
gewerbsmäßige Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Darlehen oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge § 34 c Abs. 1 Ziffer 1a 1.000,00 Euro
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger) § 34 c Abs. 1 Ziffer 4a 630,00 Euro
wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung § 34 c Abs. 1 Ziffer 4b 630,00 Euro
Verwaltung von Wohnimmobilien § 34 c Abs. 1 Ziffer 4 400,00 Euro
Gesamtgebühr bei Beantragung von:    
  • Grundstücken, grundstücksgleiche Rechte
    Wohnräume, gewerbliche Räume
    Wohnimmobilienverwalter
  510,00 Euro
  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
    Wohnräume, gewerbliche Räume
    Wohnimmobilienverwalter
    Bauträger
    Baubetreuer
  630,00 Euro

 

Ergänzend zum Regelfall erhöht sich die Gebühr für die Überprüfung des 2. bzw. jeden weiteren Geschäftsführers einer juristischen Person um je 120,00 Euro.