Krankentransport

Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt der Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung.

Gebührenrahmen

Die Benutzungsgebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für den Rettungsdienst.

Weiterführende Informationen

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über die Krankenkassen nach Mitteilung der jeweiligen Rettungswache, die den Transport durchgeführt hat.

Nichtversicherte, Privat krankenversicherte und Personen, bei denen die Krankenversicherung unklar ist, erhalten die Gebührenrechnung an die Privatanschrift.