Fahrzeug - Kfz-Steuer
Ihr Fahrzeug wird mit der Zulassung automatisch steuerpflichtig, soweit es sich um ein steuerpflichtiges Fahrzeug handelt. Die Steuerpflicht umfasst auch Ausfuhrkennzeichen.
Seit dem 14.02.2014 ist die Zollverwaltung des Bundes für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für den Kreis Wesel ist dies das Hauptzollamt in Duisburg.
Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen zukünftig die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also dann um zwei separate Dokumente.
Die Einzugsermächtigung ist dann auch zwingend als SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloadbereich in der rechten Spalte) mit IBAN abzugeben. Zukünftig ist damit auch der Einzug von ausländischen Konten möglich. Bisherige Vordrucke zur Einzugsermächtigung verlieren ohne Ausnahme ihre Gültigkeit.
Im Download- und Linkbereich finden Sie weitere Informationen. Nähere Auskünfte erteilt der Zoll (Telefon: 03 51 / 4 48 34 - 5 50, E-Mail: info.kraftst@zoll.de)