Fahrzeug - Kfz-Haftpflichtversicherung

Jede/r Fahrzeughalter/in muss sein/ihr Fahrzeug gegen Unfallschäden versichern (Haftpflichtversicherung). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen wird.

Nachgewiesen wird der Versicherungsschutz durch die "Versicherungsbestätigung" (früher Doppelkarte). Seit dem 01.03.2008 wird die Versicherungsbestätigungskarte bisherigen Musters durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des Versicherungsunternehmens Ihres Vertrauens.

Versichererwechsel

Sie haben sich für das Angebot eines anderen Kfz-Versicherers entschieden?

Seit dem 01.09.2008 kann ein Versichererwechsel nur noch im Rahmen eines elektronischen Datenaustauschs zwischen Ihrem Versicherer und uns automatisiert erfolgen. Sie müssen hierzu nichts weiter veranlassen. Bitte klären Sie dies mit Ihrem neuen Versicherer.

Nur dann, wenn Sie im Rahmen eines laufenden Anzeigeverfahrens von uns bereits eine Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz erhalten haben, können wir zum Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung auch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) annehmen. Hierzu genügt die einfache telefonische Übermittlung oder die Angabe der eVB-Nummer per Telefax oder eMail.

Für einen Versichererwechsel fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Benötigte Unterlagen

    • elektronische Bestätigung über die Haftpflichtversicherung (früher Doppelkarte)

Weiterführende Informationen

  • Es handelt sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen wird.
  • Ein Versichererwechsel kann nur noch im Rahmen eines elektronischen Datenaustauschs zwischen dem Versicherer und uns automatisiert erfolgen. Der Halter braucht nichts weiter zu veranlassen.
  • Falls Sie im Rahmen eines laufenden Verfahrens von uns bereits eine Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz erhalten haben, können wir zum Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung auch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verlangen. Hierzu genügt die einfache telefonische Übermittlung oder die Angabe der eVB-Nummer per Telefax oder eMail.