Fahrzeug - Kennzeichenschild - beschädigt oder unlesbar

Termin Service

Sie möchten Ihr Kennzeichen erneuern, weil es unleserlich oder aufgrund eines Unfalls beschädigt wurde? In diesem Fall lassen Sie sich bitte bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl Ersatz anfertigen und sprechen anschließend zur Siegelung der neuen Kennzeichen in der Zulassungsstelle vor.

Sollten Sie in Dinslaken oder Sonsbeck wohnen, haben Sie auch die Möglichkeit, dies in den jeweiligen Bürgerbüros zu erledigen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.

Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • altes und neues Kennzeichenschild (Wenn es sich um Kennzeichen handelt, die vor dem 01.01.2015 zugeteilt und gesiegelt worden sind, müssen beide bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen ausgetauscht werden soll. Dies ist erforderlich, da seit dem 01.01.2015 nur noch die neuen Siegelplaketten verwendet und nicht mit den bisherigen Siegeln "gemischt" werden dürfen.) Die Kennzeichenschilder dürfen in keinem Fall vorab eigenständig entwertet werden.
    • Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Frist zur nächsten Hauptuntersuchung darf bei Nachsiegelung noch nicht überschritten sein.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebührenrahmen

Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.