Jugendgerichtshilfe - Jugendhilfe im Strafverfahren

Du wirst / Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und es ist mit Konsequenzen zu rechnen?
Die Fachleute der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren, beraten und unterstützen vor, während und nach dem Strafverfahren. Ziel dabei ist es, zur Vermeidung künftiger Straftagen beizutragen. Es handelt sich um eine gesetzliche Aufgabe der Jugendämter. Diese werden automatisch durch Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine Straftat informiert. 

  • Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten junge Menschen im Alter von 14 - 21 Jahren von Beginn an, während und nach dem Strafverfahren,
  • informieren über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und dessen möglichen Folgen, 
  • vermitteln zwischen dem jungen Menschen und seinen Eltern, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und sind bei der Hauptverhandlung anwesend,
  • berichten vor Gericht über die Lebenssituation und die Zukunftsperspektiven des Beschuldigten und äußern sich zu den möglichen strafrechtlichen Folgen,  
  • helfen bei der Erfüllung von richterlichen Weisungen und Auflagen und erarbeiten mit den Betroffenen Wiedergutmachungsvorschläge. 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren prüft auch, ob die Betroffenen weitere Hilfen benötigen und berät zu Leistungen der Jugendhilfe oder den Angeboten verschiedener Beratungsstellen (z. B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Wohnungslosenberatung, Jugendberufshilfe).
Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos. 
 

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Herr Tönnes Neukirchen-Vluyn, Alpen, Sonsbeck
Frau Claser-Königs Xanten
Frau Heidemann Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe

Kontakt

Jugendhilfe in Strafverfahren