Integrationskurse / Sprachförderung

Ziel des Integrationskurses ist, den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Dadurch soll dieser Personenkreis mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.

Der Integrationskurs umfasst in der Regel 645 Unterrichtsstunden (Ausnahme Intensivkurse). Er findet in Deutsch statt und umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann.

Gebühren

Die Festsetzung der Kursgebühren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

Weiterführende Informationen

Teilnahmeberechtigt oder verpflichtet sind:

  • Ausländer/innen, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch haben und zur Teilnahme von der Ausländerbehörde berechtigt wurden,
  • Ausländer/innen, die zur Teilnahme von der Ausländerbehörde oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verpflichtet worden sind,
  • Spätaussiedler/innen, die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen worden sind und
  • Personen, die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen worden sind.

Kontaktinformationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpersonen des Kompetenzteams der Kreisausländerbehörde.