Hygieneüberwachung in Betrieben

Überwachung der Betriebe nach der Hygieneverordnung. Hierzu zählen u. a. Piercing- und Tattoostudios, Fußpflege- und Kosmetikbetriebe.

Örtliche Überprüfung der Einhaltung der Hygiene und Vorschriften in Bezug auf :

  • räumliche Ausstattung
  • Desinfektion
  • Sterilisation