Hundehaltung

liegender Hund auf einer Wiese

Das LHundG NRW enthält neben Regelungen zu gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und den sog. „Großen Hunden“ auch allgemeine Grundpflichten für den Umgang mit Hunden aller Rassen.

Das LHundG NRW ist ein – auch  prophylaktisch ausgerichtetes – Gefahrenabwehrgesetz und liegt im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörden. Die Veterinärbehörden sind jedoch bezüglich einiger Sachverhalte als Fachbehörde beteiligt, z.B. bei:

  • Begutachtungen zur Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall
  • Sachkundeprüfungen; Näheres über Ansprechpartner
  • Verhaltensprüfungen zur Befreiung von Maulkorb- und/oder Leinenzwang; Näheres über Ansprechpartner

Kontakt

Alexandra Tober Telefonnummer 0281 207-7007
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Natalie Schultes Telefonnummer 0281 207-7009
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