Hundehaltung
Das LHundG NRW enthält neben Regelungen zu gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und den sog. „Großen Hunden“ auch allgemeine Grundpflichten für den Umgang mit Hunden aller Rassen.
Das LHundG NRW ist ein – auch prophylaktisch ausgerichtetes – Gefahrenabwehrgesetz und liegt im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörden. Die Veterinärbehörden sind jedoch bezüglich einiger Sachverhalte als Fachbehörde beteiligt, z.B. bei:
- Begutachtungen zur Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall
- Sachkundeprüfungen; Näheres über Ansprechpartner
- Verhaltensprüfungen zur Befreiung von Maulkorb- und/oder Leinenzwang; Näheres über Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Alexandra ToberE-Mail VET.LM@kreis-wesel.de
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