Hornissen, Bienen, Wespen & Co.
Hornissen, Bienen und Hummeln
gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.
Falls Sie ein Nest bei sich entdecken und sich gestört fühlen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Kontaktrufnummer.
Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten wird und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden. Was viele nicht wissen: Das Gift von Wespen und Hornissen ist schwächer als Bienengift! Für Nicht-Allergiker besteht somit keine Gefahr.
Wespen
unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von einem Fachunternehmen (beispielsweise einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen oder Imker) umgesetzt oder vernichtet werden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden!)
- Foto des Nestes mit genauer Angabe der Stelle, wo sich dieses befindet per E-Mail (info.unb@kreis-wesel.de) oder per Post
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
30,00 € zu 50,00 € (abhängig von der Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung)