Heizölverbraucheranlage
Für die Heizöllagerung gelten die Vorschriften bezüglich der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV).
Heizölanlagen >1.000 Liter sind demnach mindestens 6 Wochen vor der Errichtung der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Sie erteilt die Freigabe zur Errichtung und fordert zur Inbetriebnahmeprüfung und eventuell zu nachfolgenden, wiederkehrenden Prüfungen durch einen zugelassenen Sachverständigen auf.
Bis auf wenige Ausnahmen (§ 45 AwSV) dürfen Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur von Fachbetrieben (§ 62 AwSV) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.
Die Errichtung neuer Heizölanlagen und die Lagerung von Heizöl in Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten ist gem. § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich verboten. Ausnahmen können bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel beantragt werden.
Wenn Ihre bestehende Heizölanlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, dann müssen Sie diese Anlage gem. § 78c Abs. 3 WHG bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachrüsten.
Wenn Ihre bestehende Heizölanlage in einem Hochwasserrisikogebiet liegt, muss diese bis zum 5. Januar 2033 oder im Zuge einer wesentlichen Änderung hochwassersicher nachgerüstet werden.
Als Betreiber einer Heizölanlage müssen Sie die Nachrüstung – wie jede wesentliche Änderung an der Anlage – der unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel mindestens 6 Wochen vorher anzeigen.
Nach erfolgter Nachrüstung muss die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und durch einen Sachverständigen abgenommen/geprüft werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung Ihrer Heizölanlage und zu den fälligen Prüfterminen (siehe hierzu auch Anlage 5 und Anlage 6 der AwSV) an einen zugelassenen Fachbetrieb oder eine Sachverständigenorganisation.
Woher erfahren Sie, ob Ihre Heizung in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet liegt?
Auskünfte zu Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten gibt die untere Wasserbehörde des Kreises Wesel. Weiterhin können Sie dies auf der Internetseite „NRW Umweltdaten vor Ort“ des Landes NRW einsehen.