Grundwasserhaltung
Wird temporär künstlich der Grundwasserspiegel abgesenkt und das geförderte Wasser anschließend abgeleitet, bezeichnet man dies als Grundwasserhaltung. Dies ist oft bei der Erstellung von Bauvorhaben, i. d. R. bei Tiefbauarbeiten, erforderlich. Hierbei wird für einen bestimmten Zeitraum Grundwasser abgesenkt, um die entsprechenden Bauarbeiten trocken durchführen zu können. Die Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Beginn der Wasserhaltung zu beantragen, da die Beurteilung der Zulässigkeit einer Grundwasserabsenkung je nach Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage sowie der Gebührenberechnung können dem beigefügten Merkblatt und dem Antragsformular entnommen werden.
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeitsbereich |
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Farsaneh Bahrambeyk | Moers |
Noemi Diehle | Neukirchen-Vluyn, Voerde, Xanten |
Kay Even | Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort |
Annette Grothe | Dinslaken, Hamminkeln, Sonsbeck |
Christian Seuken | Hünxe, Schermbeck, Wesel |